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Mehrwertsteuer-Senkung in Deutschland von Juli bis Dezember 2020 – so klappt's mit MOCO.
Artikel zuletzt aktualisiert am 21.8.2020
Die Steuersenkung von Juli bis Dezember 2020
Um die Nachfrage nach Produkten innerhalb Deutschlands zu stärken, sieht das Corona-Konjunkturpaket eine Senkung der Mehrwertsteuer vor. Der Mehrwertsteuersatz sinkt von 19 Prozent auf 16 Prozent, beziehungsweise von sieben Prozent auf fünf Prozent. Die Senkung soll nur temporär vom 1. Juli bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten.
Endverbraucher sollen von der Senkung profitieren und der Konsum angekurbelt werden, Für das B2B-Geschäft bedeutet die Regelung allerdings mehr Aufwand ohne Nutzen für Auftraggeber oder Auftragnehmer. Denn in der Regel werden die Leistungen mit dem Nettopreis angeboten und die Steuer kommt bei der Rechnung obendrauf. Die eingenommene Steuer wird dann wieder abgeführt – ist also ein durchlaufender Posten.
Endverbraucher sollen von der Senkung profitieren und der Konsum angekurbelt werden, Für das B2B-Geschäft bedeutet die Regelung allerdings mehr Aufwand ohne Nutzen für Auftraggeber oder Auftragnehmer. Denn in der Regel werden die Leistungen mit dem Nettopreis angeboten und die Steuer kommt bei der Rechnung obendrauf. Die eingenommene Steuer wird dann wieder abgeführt – ist also ein durchlaufender Posten.
Empfehlungen zur Rechnungsstellung
Generell gilt
Alle Leistungen, die bis Ende Juni 2020 erbracht wurden, müssen mit 19 % abgerechnet werden und Leistungen ab 1.7. bis einschliesslich 31.12. mit 16 %.
Keine zeitraumübergreifenden Rechnungen stellen
Für Leistungen, die einen übergreifenden Zeitraum haben, sollten getrennte Rechnungen erstellt werden. Das macht auch den Buchhaltern Freude, weil die Abgrenzung einfacher läuft.
Wie handhabe ich die Umstellung in MOCO auf dieser Grundlage am Einfachsten?
In MOCO gibt es generell einen Steuersatz für die komplette Rechnung – und das ist auch für diese Steuersatzumstellung ein solider und vereinfachter Ansatz. Getrennte Rechnungen machen es nicht nur dem Empfänger und dessen Buchhaltung einfach – auch die eigene Buchhaltung kann schneller und effizienter Rechnungen verbuchen.
Vorgehen zwecks Umstellung in MOCO:
Alle Leistungen, die bis Ende Juni 2020 erbracht wurden, müssen mit 19 % abgerechnet werden und Leistungen ab 1.7. bis einschliesslich 31.12. mit 16 %.
Keine zeitraumübergreifenden Rechnungen stellen
Für Leistungen, die einen übergreifenden Zeitraum haben, sollten getrennte Rechnungen erstellt werden. Das macht auch den Buchhaltern Freude, weil die Abgrenzung einfacher läuft.
Wie handhabe ich die Umstellung in MOCO auf dieser Grundlage am Einfachsten?
In MOCO gibt es generell einen Steuersatz für die komplette Rechnung – und das ist auch für diese Steuersatzumstellung ein solider und vereinfachter Ansatz. Getrennte Rechnungen machen es nicht nur dem Empfänger und dessen Buchhaltung einfach – auch die eigene Buchhaltung kann schneller und effizienter Rechnungen verbuchen.
Vorgehen zwecks Umstellung in MOCO:
- Idealerweise stellt man alle Rechnungen für Leistungen bis 30.06.2020 Ende Juni bzw. Anfang Juli.
- Bei zeitraumübergreifenden Projekten informiert man den Kunden vorab, dass aufgrund der Mehrwertsteueränderung Leistungen zwischen Juli und Dezember getrennt abgerechnet werden.
- Sobald alle Rechnungen mit 19 % gestellt wurden, den Mehrwertsteuersatz generell (Einstellungen > Account) auf 16 % anpassen. Dieser Steuersatz wird dann automatisch für allen Kunden gezogen, bei denen der Steuersatz nicht überschrieben wurde.
- Auch auf der Rechnung kann die Mehrwertsteuer noch manuell auf 16 % gesetzt werden.
Pragmatischer Ansatz für kleine Unternehmen
Hat man bei vielen Kunden den Steuersatz (weil abweichend vom account-weiten) überschrieben, kann das einige Arbeit sein, diesen bei allen anzupassen – und auf 1. Januar dann wieder zurückzusetzen. Liegt die Rechnungsstellung bei einer verantwortlichen Person, könnte man überlegen, für dieses spezielle halbe Jahr bei der Rechnung direkt den Steuersatz auf der Rechnung anzupassen.
Hat man bei vielen Kunden den Steuersatz (weil abweichend vom account-weiten) überschrieben, kann das einige Arbeit sein, diesen bei allen anzupassen – und auf 1. Januar dann wieder zurückzusetzen. Liegt die Rechnungsstellung bei einer verantwortlichen Person, könnte man überlegen, für dieses spezielle halbe Jahr bei der Rechnung direkt den Steuersatz auf der Rechnung anzupassen.
Relevant für die Besteuerung einer Dauerleistung wie z.B. Hosting oder Domain ist das Ende des auf der Rechnung ausgewiesenen Abrechnungszeitraumes (vgl. Umsatzsteuer-Anwendungserlass – UstAE A 13.1 Abs. 3)
Im Einzelnen bedeutet das:
> Ende des Abrechnungszeitraum bis 30.06.2020 > 19 %
> Ende des Abrechnungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 > 16 %
> Ende des Abrechnungszeitraum ab 01.01.2021 > 19 %
> Ende des Abrechnungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 > 16 %
> Ende des Abrechnungszeitraum ab 01.01.2021 > 19 %
Bereits gestellte Rechnungen, welche das Ende des Abrechnungszeitraumes innerhalb der Steuersenkung ausweisen, sollten korrigiert werden. Mit Zusendung der Rechnungskorrektur (= Stornorechnung + korrigierte Rechnung) die Differenz zurücküberweisen.
Abschlagsrechnung – Schlussrechnung
Wurde eine Abschlagsrechnung mit einem anderen Steuersatz ausgestellt als die Schlussrechnung, muss diese Differenz korrigiert werden. MOCO berechnet hier die Steuerkorrektur und weist sie auf der Schlussrechnung aus!
Übergangsregelung für B2B-Fälle laut BMF-Schreiben
Danach kann der Leistungsempfänger bei Leistungen, die im Monat Juli 2020 erbracht werden, auch eine mit 19% bzw. 7% zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass der leistende Unternehmer diese Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet und bezahlt hat.
Abschlagsrechnung – Schlussrechnung
Wurde eine Abschlagsrechnung mit einem anderen Steuersatz ausgestellt als die Schlussrechnung, muss diese Differenz korrigiert werden. MOCO berechnet hier die Steuerkorrektur und weist sie auf der Schlussrechnung aus!
Übergangsregelung für B2B-Fälle laut BMF-Schreiben
Danach kann der Leistungsempfänger bei Leistungen, die im Monat Juli 2020 erbracht werden, auch eine mit 19% bzw. 7% zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass der leistende Unternehmer diese Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet und bezahlt hat.
Wichtige Hinweise: Alle folgenden Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert, aber ohne Gewähr. Bitte im Zweifel den/die Steuerberater/in fragen. Wir bieten keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
Bildquelle: Unsplash