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Blogartikel vom

Stornorechnung statt Gutschrift: Der richtige Weg bei einer fehlerhaften Rechnung.

Möchte man eine Rechnung widerrufen bzw. korrigieren, machte man das früher mit einer Gutschrift. Der heute korrekte Weg ist die Stornorechnung. Grund dafür ist die neue gesetzliche Regelung (in Deutschland*), dass Gutschriften nur noch für "echte Gutschriften" und nicht für die "Neutralisation" von Rechnungen verwendet werden sollen.

"Echte Gutschriften" sind zum Beispiel Provisionszahlungen. Hierbei ist eine Gutschrift ein Dokument, das einen Geldtransfer abbildet, bei dem nicht der Geldempfänger dem Schuldner eine Forderung stellt, sondern der Schuldner proaktiv eine Zahlung auslöst. Die Summe ist hier ein positiver Betrag.


Stornorechnung ist die neue Gutschrift bei fehlerhafter Rechnung

Wie das mit der Neutralisierung einer Rechnung aussah und heute aussieht: 

Früher

Die zu korrigierende Rechnung wurde buchhalterisch unter "storniert" abgelegt und eine Gutschrift erstellt. Die Gutschrift enthielt exakt dieselben Positionen wie die Rechnung und auch genau dieselbe positive Summe. Der Titel "Gutschrift" war aussagekräftig und es gab in der Regel einen Vermerk, dass die Summe ausgezahlt wird. Diese Gutschrift wurde an denjenigen geschickt, der bereits die fehlerhafte Rechnung erhalten hatte.

Danach wurde eine neue Rechnung erstellt. Diese erhielt direkt die nächste Nummer aus dem Rechnungsnummernkreis.

Heute

Für die zu korrigierende Rechnung erstellst Du eine Stornorechnung.

Die Stornorechnung
  • enthält die exakt selben Positionen wie die Rechnung und auch dieselbe Summe - diese ist aber negativ.
  • hat denselben Leistungszeitraum wie die Rechnung
  • erhält eine neue, einmalige Rechnungsnummer
  • bezieht sich auf die Ursprungsrechnung (Rechnungsnummer, Datum)
  • sollte die richtige Begrifflichkeit verwenden. Zur Auswahl stehen hier „Rechnungskorrektur“, „Korrekturrechnung“ oder eben „Stornorechnung“ (nicht "Gutschrift").
Damit wird das Gegenstück zur Rechnung erstellt und die Rechnung "negiert". Diese Stornorechnung wird dem Rechnungsempfänger geschickt. Der Absender möchte mit der Stornorechnung eine negative Summe verrechnen - was umgangssprachlich einer Gutschrift entspricht. In der Regel hat der Empfänger zu diesem Zeitpunkt die falsche Rechnung noch nicht bezahlt.

Danach wird eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer erstellt und Rechnungsempfänger zahlt nur diese. 

In der Buchhaltung wird die Stornorechnung dann mit der vorausgegangenen Rechnung verrechnet.

In MOCO lässt sich eine Stornorechnung oben rechts in der Rechnung über die Storno-Aktion ("Daumen-nach-unten-Icon") mit einem Klick korrekt erstellen. Hierbei wird automatisch die nächste Rechnungsnummer vergeben.

Ist eine erstellte Rechnung in MOCO fehlerhaft, kann diese, sofern Sie noch nicht zugestellt wurde, einfach nochmals bearbeitet und neu abgespeichert werden.

* Hinweis: 
Gesetzlich ist eine Stornorechnung in Deutschland seit 2013 vorgeschrieben - in der Schweiz ist die Stornorechnung auch ein korrekter Weg, jedoch nicht strikt vorgeschrieben.
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