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Blogartikel vom
Leistungszeitraum für Zusatzleistungen.
Gerade bei wiederkehrenden Zusatzleistungen (oft Abos, Hostings, Domains etc.) ist das gesetzte Stichdatum nicht besonders aussagekräftig was den Leistungszeitraum angeht. Dieser spielt aber für die Rechnung eine wichtige Rolle – und lässt sich mit dem Update besser steuern.
Bei der wiederkehrenden Zusatzleistung angeben, ob sich das Stichdatum der Leistung auf den Zeitraum vorher oder nachher bezieht (1). Der Zeitraum wird bei der erstellten Zusatzleistung entsprechend mitgegeben und bei der Abrechnung berücksichtigt.
Auch bei jeder erstellten Zusatzleistung (2) kann der Zeitraum erfasst oder angepasst werden.
Der Zeitraum wird auf der Rechnung hinter der Bezeichnung in Klammern angezeigt.
Der Zeitraum wird auf der Rechnung hinter der Bezeichnung in Klammern angezeigt.