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Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung Teilrechnung?
Für neue Projekte möchtest du baldmöglichst eine Rechnung stellen. Denn gerade bei länger laufenden Projekten fallen ständig Ausgaben an – allem voran Gehälter. In der Regel vereinbart man deshalb mit dem Kunden Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen.
Aber Achtung: Teilrechnungen und Abschlagsrechnungen sind 2 Paar Schuhe – was Form, Inhalt, steuerliche und rechtlichen Aspekte angeht.
Was ist eine Teilrechnung?
Eine Teilrechnung ist eine vollwertige Rechnung, die NACH erbrachter Leistungen abrechnet. Wie bei jeder formalen Rechnung sind alle Leistungen auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Teilrechnung hat dabei dieselben Konsequenzen, wie die Schlussrechnung: es gilt Gewährleistungspflichten zu beachten. Später bei einer eventuellen Schlussrechnung finden die Teilrechnungen keine Berücksichtigung mehr.
» Teilrechnung durch monatliche Abrechnung nach Aufwand in MOCO
» Teilrechnung aus Angebot in MOCO
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» Teilrechnung aus Angebot in MOCO
Was ist eine Abschlagsrechnung?
Eine Abschlagsrechnung (auch Anzahlungsrechnung oder Akontorechnung genannt) wird VOR erbrachten Leistungen gestellt. Es wird ein bestimmter prozentualer Anteil der gesamten Summe in Rechnung gestellt.
In diesem Fall läuft die Frist für eine mögliche Geltendmachung von Gewährleistungspflichten noch nicht.
In der Abschlagsrechnungen kommen keine Rabatte zur Anwendung, da es um einen Anzahlungsbetrag geht.
Eine Schlussrechnung ist zwingend
In diesem Fall läuft die Frist für eine mögliche Geltendmachung von Gewährleistungspflichten noch nicht.
In der Abschlagsrechnungen kommen keine Rabatte zur Anwendung, da es um einen Anzahlungsbetrag geht.
Eine Schlussrechnung ist zwingend
Die Schlussrechnung (auch Endrechnung genannt) weist alle Leistungen und den Gesamtbetrag aus. Vorher geleistete Anzahlungen und Teilzahlungen verringern den ausstehenden Gesamtbetrag.
» Abschlags- und Schlussrechnung in MOCO
» Abschlags- und Schlussrechnung in MOCO
Fazit
Eine Teilrechnung darfst du unter keinen Umständen mit einer Abschlagsrechnung verwechseln. Beide sind sehr unterschiedlich. Nicht zuletzt auch vom steuerlichen Aspekt (umsatz- und ertragsteuerlich) her.
Photo by Possessed Photography on Unsplash
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