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E-Rechnungen für B2B-Umsätze – neue Pflicht in Deutschland ab 2025.
In der EU und damit auch in Deutschland sollen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend sein. Als erstes wird in Deutschland das Empfangen von E-Rechnungen ab 2025 Pflicht. Wir geben hier einen Überblick zu Plan & Stand für Deutschland – und die Berücksichtigung in MOCO (aktualisiert 25.11.24).
Zeitplan für Deutschland
Die Einführung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 schrittweise:
1. Schritt ab 01.01.2025 – Eingangsrechnungen
Jeder Unternehmer, der Leistungen von anderen inländischen Unternehmern bezieht, muss in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können (die bisher bestehende Zustimmungspflicht zum Empfang einer E-Rechnung entfällt).
Jeder Unternehmer, der Leistungen von anderen inländischen Unternehmern bezieht, muss in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können (die bisher bestehende Zustimmungspflicht zum Empfang einer E-Rechnung entfällt).
2. Schritt ab 01.01.2027– Ausgangsrechnungen
Für die Erstellung von E-Rechnungen sind verschiedene Übergangsfristen angedacht (§ 27 Abs. 39 UStG-E): Bis Ende Dezember 2025 sind noch Papier- und PDF-Rechnungen erlaubt. Bei einem Umsatz unter 800.000 EUR im 2025 verlängert sich die Frist auf Ende 2026. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 sollen dann Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich der Vergangenheit angehören.
Für die Erstellung von E-Rechnungen sind verschiedene Übergangsfristen angedacht (§ 27 Abs. 39 UStG-E): Bis Ende Dezember 2025 sind noch Papier- und PDF-Rechnungen erlaubt. Bei einem Umsatz unter 800.000 EUR im 2025 verlängert sich die Frist auf Ende 2026. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 sollen dann Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich der Vergangenheit angehören.
Das bedeutet für dich: Dein Unternehmen muss nach dem Jahreswechsel eine E-Rechnung empfangen können.
Hintergrund: Initiative der EU
Die EU-Kommission hat zur Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs erste Schritte unternommen – mit der VAT in the Digital Age-Initiative (ViDA). Geplant ist die Einführung für die gesamte EU auf 1. Januar 2028.
In Italien ist beispielsweise die E-Rechnung schon länger Pflicht und sehr erfolgreich was die Verringerung des Steuerbetrugs angeht.
Deutschland plant nun auch, ab dem 1. Januar 2025 schrittweise die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für nationale B2B-Umsätze im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorzunehmen.
In Italien ist beispielsweise die E-Rechnung schon länger Pflicht und sehr erfolgreich was die Verringerung des Steuerbetrugs angeht.
Deutschland plant nun auch, ab dem 1. Januar 2025 schrittweise die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für nationale B2B-Umsätze im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorzunehmen.
"VAT in the Digital Age (ViDA)" In Kürze
- Maßnahme: Es geht um die Einführung der E-Rechnung für innergemeinschaftliche Umsätze – die E-Rechnung soll Standard werden.
- Zeitplan für die Einführung: Ab 1. Januar 2025 gelten konkrete Anforderungen an eine E-Rechnung: Ein strukturiertes elektronisches Format im XML-Format, das automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Ab 2025 soll die Übermittlung ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers erfolgen.
- Übergangsregelungen bis 2028: Papierrechnungen und andere elektronische Formate (z.B., PDF) vorübergehend weiterhin akzeptiert.
- Verpflichtend ab 1. Januar 2028: Die E-Rechnung soll ab 1. Januar 2028 für innergemeinschaftliche Umsätze verpflichtend sein.
- Pflichtangaben: IBAN der leistenden Unternehmerin/Unternehmers und Fälligkeitsdatum der Zahlung.
- Herausforderungen: Sammelrechnungen sollen nicht mehr zulässig sein und die Rechnungsstellung soll spätestens 2 Werktage nach Leistungserbringung erfolgen.
Es gibt politischen Widerstand. Die Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) schlägt mindestens einjährige Verschiebung vor und das EU-Parlament spricht sich für eine Entspannung des Zeitplans aus. Der finale Zeitplan ist deshalb aktuell noch unsicher.
Umsetzung in Deutschland: Das Wachstumschancengesetz
- Maßnahme in Deutschland: Die EU-Mitgliedstaaten bemühen sich nun um eine Einführung auf nationaler Ebene. Deutschland möchte der Bundestag mit dem Wachstumschancengesetz den § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) nun umfassend revidieren und die E-Rechnung für nationale B2B-Leistungen in Deutschland als Standardverfahren etablieren. Die Zustimmung vom Bundesrat ist am 22. März 2024 erfolgt.
- Betroffen sind: Inländische B2B-Umsätze: Dienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, sofern beide beteiligten Parteien (Unternehmer) ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung, eine umsatzsteuerrechtlich relevante Betriebsstätte oder ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies setzt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 6 UStG-E voraus.
- Ausnahmen: laut Entwurf sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro ebenso wie Fahrausweise.
Definition der E-Rechnung
Der Gesetzesentwurf definiert eine E-Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
ALT: Papier- und PDF-Rechnung
NEU: Strukturiertes Format, dass eine elektronische Weiterverabeitung ermöglicht
NEU: Strukturiertes Format, dass eine elektronische Weiterverabeitung ermöglicht
Grundsätzlich erfüllen die bekannten hybriden Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.2) die geplanten gesetzlichen Anforderungen.
- XRechnung: Es handelt sich um ein Datenformat, das sich bereits bei der Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (B2G) etabliert hat.
- ZUGFeRD: Das Format erzeugt als sogenanntes hybrides Format neben einer XML-Datei auch eine für das menschliche Auge lesbare PDF-Datei.
MOCO + E-Rechnung
Es erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese elektronische Rechnungen empfangen und versenden können. Darum wächst der Umstellungsdruck unabhängig von den Zeitplänen der nationalen oder EU-seitigen Gesetzgebung.